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Wer die Vorteile der genossenschaftlichen Spareinrichtung nutzen möchte, ist mit einer Einlage von nur 25 Euro dabei.
Für die Überlassung einer Wohnung müssen Sie 15 Geschäftsanteile à 25 Euro (Pflichtanteile) zeichnen. Für Wohnungen ab 55 m² sind weitere 15 Geschäftsanteile erforderlich (bei Ehepartnern bzw. Lebensgemeinschaften je Partner 15 Anteile).
Außerdem ist beim Überlassen einer Wohnung ein Betrag in Höhe von drei Monatsmieten auf ein separates Sparkonto beim Spar- und Bauverein einzuzahlen. Dieser Betrag ist für die Dauer der Wohnungsnutzung unkündbar und die Verzinsung erfolgt auf Basis des Sparbuches mit 3-monatiger Kündigungsfrist. (siehe auch Zinstabelle)
Die Geschäftsanteile sind dividendenberechtigt, wobei hier in den letzten Jahren regelmäßig eine 4%ige Dividendenausschüttung erfolgte.
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