So funktioniert die Mitgliedschaft

Die Überlassung einer Wohnung setzt die Mitgliedschaft im Spar- und Bauverein voraus. Zuvor sind insgesamt 15 Geschäftsanteile à 25 Euro (Pflichtanteile) zu übernehmen.

Für Wohnungen ab 55 m2 sind weitere 15 Geschäftsanteile erforderlich (bei Ehepartnern bzw. Lebensgemeinschaften je Partner 15 Anteile). Bei einer Trennung übernimmt der verbleibende Partner 15 zusätzliche Anteile. Die Anteile müssen vor Überlassen der Wohnung voll eingezahlt sein.

Außerdem ist beim Überlassen einer Wohnung ein Betrag in Höhe von drei Monatsmieten auf ein separates Sparkonto beim Spar- und Bauverein einzuzahlen. Dieser Betrag ist für die Dauer der Wohnungsnutzung unkündbar. Die Geschäftsanteile sind dividendenberechtigt, die Sparguthaben werden verzinst.

Wer nur die Vorteile der genossenschaftlichen Spareinrichtung nutzen möchte, ist mit einer Einlage von 25 Euro dabei.

Mitglieder können werden: Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.

Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintragung in die Liste der Mitglieder.

Mitglieder können zum Schluss eines Geschäftsjahres (31. Dezember) durch schriftliche Kündigung, die drei Monate vorher in den Händen des Vorstandes sein muss, ausscheiden.

Jedes Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner Geschäftsanteile, die über die Pflichtanteile hinaus erworben worden sind, zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung kündigen, soweit es nicht nach einer vertraglichen Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist.

Satzung:

Satzung_SBV_2010.pdf

Eintragung der Satzung beim Amtsgericht Hannover im GenR 259 am 03.07.2008. Eintragung der Änderungen dieser Satzung beim Antsgericht Hannover im GenR 259 am 22.06.2010.