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Maskenpflicht auf gemeinschaftlich genutzten Flächen

News 7.4.2021

Die Region Hannover hat weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus erlassen. Seit dem 1. April ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf allen gemeinschaftlich genutzten Flächen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen Pflicht.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass ab sofort auf allen gemeinschaftlich genutzten Flächen wie in Eingangsbereichen, Treppenhäusern, Aufzügen, Trockenräumen und Fahrradabstellräumen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.

Die Region Hannover begründet diesen Schritt damit, dass in Mehrfamilienhäusern davon auszugehen ist, dass es vermehrt zu Infektionen kommen kann. Wesentlich sind hierbei auch die häufig nicht ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten. So kann die Situation eintreten, dass Personen einen Bereich passieren, in dem sich zuvor längere Zeit andere Personen aufgehalten haben und in dem sich noch infektiöse Aerosole befinden

Des Weiteren möchten wir Sie eindringlich auf die Einhaltung aller Corona-Vorsichtsmaßnahmen hinweisen. So schützen Sie sich und die gesamte Hausgemeinschaft.

Bleiben Sie gesund,
Ihr spar+bau

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