Verbraucherinformation nach Artikel 246 EGBGB
Name und Anschrift des Unternehmens: Spar- und Bauverein eG
Arndtstraße 5, 30167 Hannover
Domains: spar-bau-hannover.de und spar-bau-neu.de
Telefon: +49 511 9114 - 0
E-Mail: kontakt(at)spar-bau.de
Geltende Barrierefreiheitsanforderungen
Die Spar- und Bauverein eG arbeitet stetig daran, ihre Websites spar-bau-hannover.de und spar-bau-neu.de gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „BFSG“), sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (nachfolgend „BFSGV“), barrierefrei zu gestalten.
In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem BFSG für Dienstleistungen aus § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV.
Als technische Anforderung zur Barrierefreiheit verfolgt die Spar- und Bauverein eG gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die Erfüllung der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinie) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Spar- und Bauverein eG ist eine deutsche Genossenschaft. Ihre Dienstleistungen auf dieser Webseite bestehen darin: Vermarktung freier Wohnungen, Spar- und Anlageformen, Zur Verfügungstellung von Informationen für Mieter, Sparer und Anleger, Angebot von Kontaktmöglichkeiten, Akquise von neuen Mitarbeitern und Auszubildenen.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Alle Dienste sind ohne weitere Hürden nutzbar. Formulare wurde für Tastaturbedienung ausgelegt und für Screenreader korrekt ausgezeichnet.
Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus §§ 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, somit Webseiten bzw. mobile Anwendungen, die dem Abschluss von Dienstleistungen dienen, so zu gestalten, dass sie auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust aufgebaut sind.
Die Spar- und Bauverein eG hat zur Umsetzung dieser Voraussetzungen diese Webseite mittels der folgenden Maßnahmen barrierefrei gestaltet: Als Evaluationsmethode wurden die „axe DevTools - Web Accessibility Testing“ zur Überprüfung und Anpassung der Seiten genutzt. Schriftgrößen und Farbkontraste sind AA-konform. Die Hauptnavigation wurde für reine Tastaturbedienung ausgelegt und eine Sitemap mit direkten Links auf alle Unterseiten zur Verfügung gestellt. Generell wurden alle Inhalte für Tastaturbedienung ausgelegt und für Screenreader ausgezeichnet.
Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung. Die Bewertung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1, Konformitätsindex AA ).
Auf Grundlage dieser Bewertung ist die Spar- und Bauverein eG zu dem Schluss gekommen: Die Websites spar-bau-hannover.de und spar-bau-neu.de sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit dem BFSG und der BFSGV
Barriere: PDF-Dokumente
Beschreibung: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Maßnahmen: Wir arbeiten daran, diese bei der nächsten Aktualisierung anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Barriere: Bilder ohne Alternativtext
Beschreibung: Einige Bilder auf den Websites haben keinen Alternativtext.
Maßnahmen: Eine nachträgliche Überarbeitung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Neue Bilder werden barrierefrei mit ALT-Text eingepflegt.
Barriere: Texte in einfacher Sprache
Beschreibung: Alle Texte sind leicht verständlich formuliert, jedoch nicht explizit in einfacher Sprache erstellt.
Maßnahmen: Wir sind bemüht, neue Texte entsprechend zu formulieren.
2. Unverhältnismäßige Belastung
Einige Barrieren auf unserer Websites können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden.
Hierzu gehören komplexe interaktive Anwendungen wie z. B. besondere Videos/Reportagen etc. Diese Anwendungen vollständig barrierefrei zu gestalten, erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen und können in naher Zukunft nicht beseitig werden. Gleiches gilt für ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden und entsprechend möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind. Maßnahmen: Eine Überarbeitung der nicht barrierefreien Dokumente ist aufgrund erheblicher finanzieller Aufwendungen zurzeit nicht vorgesehen.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, können Sie diese gerne über folgende Wege melden:
E-Mail: kontakt(at)spar-bau.de
Telefon: +49 511 9114 - 0
Postanschrift und Ansprechpartner:
Spar- und Bauverein eG, Arndtstraße 5, 30167 Hannover
Frau Lips
Marktüberwachungsbehörde
Darüber hinaus besteht für alle Anliegen zum BFSG die Kontaktmöglichkeit zur Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die Kontaktdaten der MLBF lauten:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt.
Als Evaluationsmethode wurden die „axe DevTools - Web Accessibility Testing” verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.12.2025 überprüft.